Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Art. 3 Schützen-Kategorien
Der Verein umfasst folgende Mitgliederkategorien:
3.1. |
Aktivmitglieder: |
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Aktivmitglieder sind jene Schützen, die an
vereinsinternen und externen Schiessanlässen teilnehmen.
Sie sind beitragspflichtig und haben Stimm- und Wahlrecht.
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3.2. |
Ehrenmitglieder: |
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Zu Ehrenmitgliedern können von der Generalversammlung
Schützen ernannt werden, welche sich um den Verein oder um das
Schiesswesen besonders verdient gemacht haben. Sie haben die gleichen
Rechte wie die Aktivmitglieder, sind aber von allen Pflichten befreit. |
3.3. |
Freimitglieder: |
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Freimitglieder werden Aktivmitglieder, die während
25 Jahren dem Verein angehörten. Sie geniessen die gleichen Rechte
und Pflichten wie die Aktivmitglieder, bezahlen jedoch keinen Jahresbeitrag. |
3.4. |
Junioren: |
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Junioren sind jene Schützen zwischen dem 10.
und dem vollendeten
18. Altersjahr.
Sie dürfen nur mi t dem Einverständnis der Eltern und unter
Aufsicht eines Betreuers (Götti) schiessen. Der "Götti"
ist Aktivmitglied des SV Weisslingen und für den Junior verantwortlich.
Der Junior muss anfangs Saison einen theoretischen Kurs ( Handhabung
der Waffe ) besuchen. |
3.5. |
Jungschützen: |
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Jungschützen sind jene Schützen zwischen
dem 17. und dem vollendeten
20. Altersjahr, welche den Jungschützenkurs 300m absolvieren.
Ab dem
18. Altersjahr geniessen Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie
die
Aktivmitglieder. |
3.6. |
Teilnehmer an Bundesübungen: |
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Teilnehmer an Bundesübungen sind Schiesspflichtige
ADA's, die ausser dem Bundesprogramm und dem Feldschiessen keine weiteren
Programme absolvieren. Sie bezahlen keinen Mitgliederbeitrag und haben
kein Stimm- und Wahlrecht. |
Art. 4 Gönner
Gönner sind nichtschiessende Personen die den Verein
in finanzieller Art
unterstützen. Sie haben Zutritt zu den Vereinsversammlungen, zum
Endschiessen
sowie zu allen der Geselligkeit und Kameradschaft gewidmeten Veranstaltungen.
Gönner bezahlen den von der Generalversammlung für diese Kategorie
festgelegten
Mindestbeitrag, sie haben weder Stimm- noch Wahlrecht.
Art. 5 Ausschluss
Mitglieder, welche den Interessen oder dem Ansehen des
Vereins schaden, sich den Anordnungen der zuständigen Vereinsorgane
nicht fügen oder ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber
dem Verein nicht nachkommen, können durch die Generalversammlung
von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden.
Wird das Ausschlussverfahren gegen ein Mitglied eingeleitet, so wird dies
auf der ordentlichen Traktandenliste der Generalversammlung aufgeführt.
Über den Ausschluss entscheidet das absolute Mehr.
Art. 6 Austritt
Ein Austritt kann jeweils auf den 31. Dezember schriftlich
erklärt werden. Die Verpflichtungen für das laufende Jahr gegenüber
dem Verein sind zu erfüllen. Des weiteren bestehen keine Ansprüche
auf das Vermögen des Vereins.
Art. 7 Organe
Die Organe des Vereins sind:
7.1. |
Die Generalversammlung |
7.2. |
Der Vorstand |
7.3. |
Die Rechnungsrevisoren |
Art. 8 Organisation der Generalversammlung
8.1. |
Die Generalversammlung findet im 1. Quartal des Jahres
statt |
8.2. |
Ausserordentliche Versammlungen können durch
den Vorstand oder auf Verlangen von 20% der Mitglieder einberufen
werden |
8.3. |
Zur Versammlung ist durch persönliche Einladung
und unter Angabe der zu behandelnden Geschäfte mindestens zwei
Wochen vorher einzuladen. |
Art. 9 Geschäfte der Generalversammlung
Die Geschäfte der Generalversammlung sind:
1. |
Appell |
2. |
Wahl der Stimmenzähler |
3. |
Abnahme des Protokolls der letzten Generalversammlung |
4. |
Mutationen |
5. |
Abnahme der Jahresrechnungen und des Revisorenberichtes |
6. |
Festsetzung der Jahresbeiträge |
7. |
Abnahme der Jahresberichte |
8. |
Absenden des Jahresprogrammes |
9. |
Festsetzung des Jahresprogrammes |
10. |
Wahlen:
a) Präsident
b) Vorstand
c) Rechnungsrevisoren
d) Fähnrich und Vice-Fähnrich
e) Delegierte |
11. |
Ehrungen |
12. |
Behandlung und Beschlussfassung über rechtsgültige
Anträge |
13. |
Statutenrevision |
14. |
Verschiedenes ohne Beschlussfassung |
Art. 10 Anträge an die Generalversammlung
Anträge an die Generalversammlung sind dem Vorstand
bis drei Wochen vor der Generalversammlung schriftlich einzureichen. Über
Anträge, welche an der Generalversammlung gestellt werden, befindet
die nächste ordentliche oder ausserordentliche Generalversammlung.
Art. 11 Wahlen und Abstimmungen
11.1. |
Alle Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, sofern
nichts anderes beschlossen wird. |
11.2. |
Geheime Wahlen und Abstimmungen können auf Antrag
des Vorstandes oder 1/3 der anwesenden Stimmberechtigten verlangt
werden. |
11.3. |
Bei Wahlen gilt im ersten Wahlgang das absolute,
im zweiten Wahlgang das einfache Mehr. |
11.4. |
Bei Abstimmungen über Sachgeschäfte entscheidet
das einfache Mehr. Der Präsident stimmt nicht, fällt aber
den Stichentscheid bei Stimmengleichheit. |
Art. 12 Organisation des Vorstandes
Der Vorstand besteht aus 5 bis 9 Mitgliedern, die von
der Generalversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt
werden und nach Ablauf derselben wieder wählbar sind. Das eine Jahr
wird die eine, das andere Jahr die andere Hälfte der Vorstandsmitglieder
gewählt.
Der Präsident wird von der Generalversammlung gewählt.
Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Die Mitglieder
des Vorstandes sind beitragsfrei.
12.1. |
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
a) Präsident
b) Vize-Präsident
b) Aktuar
c) Kassier
d) Schützenmeister
e) Schiessaktuar
f) Munitionsverwalter
g) Nachwuchsleiter
h) Beisitzer |
12.2. |
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn neben
dem Präsidenten oder Vicepräsidenten noch mindestens die
Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. |
12.3. |
Die Demission eines Vorstandsmitgliedes hat bis zum
31. Dezember zu erfolgen. |
12.4. |
Jedes Aktivmitglied hat sich einer Wahl in den Vorstand
für eine Amtsdauer von zwei Jahren zu unterziehen und ist nach
deren Ablauf wieder wählbar. |
Art. 13 Aufgaben des Vorstandes
13.1. |
Vertretung des Vereins nach aussen |
13.2. |
Handhabung der Statuten und Vollzug der Vereinsbeschlüsse |
13.3. |
Vorbereitung der Traktanden und Anträge für
die Generalversammlung |
13.4. |
Vorbereitung und Leitung von Schiessübungen
und anderer Vereinsanlässe |
13.5. |
Beschlussfassung über einmalige Ausgaben bis
zum Betrag von
Fr. 1'500.-und wiederkehrende Ausgaben bis zum Betrag von Fr. 300.- |
13.6. |
Aufsicht über die Schützenstube |
13.7. |
Verwaltung des Vermögens und des Inventars |
Art. 14 Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder
14.1. |
Der Präsident leitet die Vorstandssitzungen und Generalversammlungen.
Er trifft alle notwendigen Anordnungen und überwacht die Tätigkeit
der übrigen Vorstandsmitglieder, und sorgt für die Beachtung
der Statuten und sonstigen Vorschriften.
Er führt zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied die
rechtsverbindliche Unterschrift.
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14.2. |
Der Vizepräsident vertritt und unterstützt
den Präsidenten in all seinen Funktionen. |
14.3. |
Der Aktuar führt die Protokolle über
die Vorstandssitzung und Generalversammlung und legt sie zur Genehmigung
vor. Er besorgt mit dem Präsidenten sämtliche schriftlichen
Arbeiten. |
14.4. |
Der Kassier besorgt das Rechnungswesen. Er
zieht die Jahresbeiträge ein und führt über die Einnahmen
und Ausgaben Buch, welche durch geordnete Belege auszuweisen sind.
Der Kassier hat der Generalversammlung einen Kassabericht vorzulegen.
Für die Belange des Kassawesens führt der Kassier die rechtsverbindliche
Unterschrift. |
14.5. |
Die Schützenmeister organisieren und
leiten die Schießübungen nach den bestehenden Vorschriften
und sorgen speziell für die richtige Ausbildung der Schützen. |
14.6. |
Der Schiessaktuar besorgt die Eintragung der
Schiessresultate und ist für die rechtzeitige Ablieferung der
Unterlagen verantwortlich. Er führt ein detailliertes Mitgliederverzeichnis
über alle Mitgliederkategorien und legt dieses jeweils der Generalversammlung
zur Genehmigung vor. |
14.7. |
Der Nachwuchschef hat die Aufsicht über
Jungschützen- und Juniorenkurse. Er verfasst einen Jahresbericht
über das Nachwuchswesen zuhanden der Generalversammlung |
14.8. |
Der Munitionsverwalter verwaltet die Munition
und das Material für den Schiessbetrieb. Er besorgt den Nach-
und Rückschub der Munition und erstellt die Munitionsabrechnung. |
Art. 15 Aufgaben weiterer Mitglieder
15.1. |
Der Fähnrich vertritt den Verein mit
der Fahne an den durch den Vorstand zu bestimmenden Anlässen. |
15.2. |
Die Delegierten haben an den Versammlungen
die Vereinsinteressen, ins- besondere die Beschlüsse der Generalversammlung
zu vertreten. Über die Versammlungen erstatten die Delegierten
dem Präsidenten Bericht. |
Art. 16 Rechnungsrevisoren
Zwei Rechnungsrevisoren werden für die Amtsdauer
von zwei Jahren gewählt sind Generalversammlung ein Rechnungsrevisor
gewählt. Die Rechnungsrevisoren erstellen zuhanden der Generalversammlung
den Revisorenbericht.
Art. 17 Finanzielles
17.1. |
Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr
zusammen. |
17.2. |
Die Mittel des Vereins setzen sich aus Bundesbeiträgen, Mitgliederbeiträgen,
Gönnerbeiträge, Spenden und weiteren Einnahmen zusammen.
Die Mitgliederbeiträge werden werden in einem Beitragsreglement
festgelegt, welches Bestandteil der Statuten ist.
Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Für die Verbindlichkeiten des Schützenvereins haftet nur
das Vereinsvermögen.
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Art. 18 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur auf Beschluss
von drei Viertel sämtlicher Mitglieder erfolgen. Im Falle der Auflösung
des Vereins ist das Vereinseigentum dem Bezirksschützenverband Pfäffikon
zur Verwaltung zu übergeben. Derselbe hat das Vermögen einer
in der Gemeinde Weisslingen sich neu zu gründenden Schützengesellschaft,
welche die Zwecke seiner Vorgängerin in die Statuten aufnimmt, auszuhändigen.
Art. 19 Statutenrevision
Eine Revision der Statuten kann jederzeit, entweder vom
Vorstand oder von ein Drittel der Mitglieder verlangt werden.
Art. 20 Inkraftsetzung
Die vorstehenden Statuten, welche diejenigen vom 17. Juli
1948 ersetzen, treten an der ordentlichen Generalversammlung vom 28. März
2001 unter Genehmigungsvorbehalt durch die kantonale Militärdirektion
und dem Bezirksschützenverband Pfäffikon in Kraft.
Die vorliegenden Statuten wurden an der heutigen Generalversammlung
vom
28. März 2001 genehmigt.
Für den Schützenverein Weisslingen
Der Präsident: |
Die Aktuarin: |
Hanspeter Nussbaum |
Monika Loser |
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Vorstand Stand 28. März 2001: |
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Vize-Präsident: |
Reto Stössel |
Kassier: |
Andreas U. Hefele |
Schützenmeister: |
Ruedi Meier |
Schiessaktuar: |
Erwin Egli |
Munitionsverantwortlicher: |
Roland Winkler |
Nachwuchsleiter: |
Jules Fenner |
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